Manuel Höferlin

Auskunftssperren: Vorschlag der Regierung bewirkt kaum Erleichterungen - FDP-Fraktion bringt eigenen Vorschlag ein

„Der Vorschlag der Bundesregierung zur vereinfachten Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister bringt in Wahrheit keine Verbesserung der Situation für die Betroffenen. Dies gilt insbesondere für Kommunalpolitikerinnen und -politiker. Für sie werden die Hürden durch die schwammig formulierte Pflicht zum Nachweis einer möglichen Gefährdung de facto nicht gesenkt. Tatsache ist, dass inzwischen politisch Engagierte auf allen Ebenen stärker als in der Vergangenheit gefährdet sind. Wir Freie Demokraten bringen deshalb einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes ein, der die Eintragung einer Auskunftssperre für all jene erleichtert. Im Kern fordern wir eine gesetzliche Vermutung, dass die Voraussetzungen für die Eintragung einer Auskunftssperre bei Mitgliedern des Bundestages, der Länderparlamente und allen Vertretern in kommunalen Gebietskörperschaften sowie bei deren Familienangehörigen vorliegen. Daneben wird die Eintragung einer Sperre in den Ländern vor allem im Umgang mit Anträgen von Abgeordneten und anderen Mandatsträgern ganz unterschiedlich gehandhabt. Die Einführung einer gesetzlichen Vermutung wird zu einer Vereinheitlichung der Verwaltungspraxis führen. Damit schaffen wir nicht nur mehr Sicherheit für die Betroffenen und ihre Angehörigen, sondern steigern auch die Wertschätzung für die Übernahme insbesondere  kommunalpolitischer Funktionen und Ämter.“

Gesetzentwurf der FDP-Fraktion „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes – Auskunftssperren für politische Mandatsträger in Bund, Ländern und Kommunen“, BT-Drucksache 19/17252: https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/172/1917252.pdf