Manuel Höferlin

Nutzung der Steuer-ID ist kein zukunftsfestes Konzept für die Verwaltungsmodernisierung

Bundesinnenminister Seehofer will mit der Nutzung der Steuer-ID als einheitliches und zentrales Personenkennzeichen genau das tun, wovor das Bundesverfassungsgericht schon seit Jahrzehnten warnt. Auch zahlreiche Datenschutzexperten und wissenschaftliche Gutachten melden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken an. Von einem Verfassungsminister erwarte ich, dass er diese Bedenken nicht mit einer einfachen Kosten- und Nutzen-Argumentation abbügelt. Wenn Minister Seehofer die Kosten einer datenschutzfreundlichen Registermodernisierung scheut, dann muss er sich auf ein ungemütliches Déjà-vu einstellen. Eine Änderung der Pläne von einem zentralen zu einem dezentralen Modell auf die letzten Meter, wie bei der Corona-Warn-App, würde die dringend benötigte Modernisierung der Register massiv verzögern. Ich empfehle dem Minister, sich das dezentrale Modell aus Österreich einmal genau anzusehen, bei dem bereichsspezifische Kennzeichen vergeben werden. Entscheidend ist, dass wir unserer Verwaltung einen zukunftsfesten Unterbau für ihre Modernisierung geben, der nicht nach kurzer Zeit wieder vom Bundesverfassungsgericht eingerissen wird.