Keine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür
„Trotz des eindeutigen Urteils des Europäischen Gerichtshofs spricht sich Bundesinnenministerin Faeser wiederholt für die Speicherung von IP-Adressen aus. Ihre Einschätzung, dass Quick-Freeze nur eine Methodik darstelle und nicht die Datenspeicherung ersetze, ist ein Trugschluss. Bundesjustizminister Buschmann hat mit der Quick-Freeze-Methode einen verfassungskonformen Vorschlag vorgelegt, der Ermittlern ein rechtssicheres, verhältnismäßiges und präzises Instrument an die Hand gibt. Dabei kommt es ausschließlich im Verdachtsfall und erst auf richterliche Anordnung zur kurzfristigen Sicherung relevanter Daten. Bei der Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Netz sollten wir alle Maßnahmen ausschöpfen, die deutsche und europäische Grundrechte achten. Eine zeitgemäße Strafverfolgung im digitalen Raum achtet auch den Datenschutz.“