Persönliche Erklärung zum neuen Infektionsschutzgesetz
Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Abstimmungsverhalten zu TOP 2. a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19
Der bisherige Verlauf und die Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie haben zwei Dinge deutlich gezeigt: Erstens ist das Pandemiegeschehen noch nicht vorüber und schwer vorherzusehen. Auch, weil es gerade in den ersten beiden Jahren der Pandemie versäumt wurde, ausreichend Daten zu erheben, auf deren Basis verlässliche Entscheidungen getroffen werden können. Das führte zweitens dazu, dass bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie oftmals die Vorbereitung auf mögliche Entwicklungen mangelhaft war und es in der Folge zu tiefen und ungerechtfertigten Grundrechtseingriffen sowie drastischen Maßnahmen kam.
Der vorliegende Gesetzentwurf geht daher in die richtige Richtung, diese Fehler nicht zu wiederholen sowie das Land auf alle Eventualitäten in Herbst und Winter vorzubereiten und wird daher meine Zustimmung finden, auch wenn er mich nicht vollends zu überzeugen vermag.
Denn gerade bei der Evidenzbasierung stellen sich mir Fragen bezüglich der ungleichen Handhabung der Maskenpflicht zum Beispiel zwischen Flugzeugen und Bahnen.
Aber auch bei den Möglichkeiten der Länder Maßnahmen wie eine Maskenpflicht an Schulen zu erlassen, bietet der Gesetzentwurf meines Erachtens zu großen Spielraum für Interpretationen. Das birgt die Gefahr, dass die Schülerinnen und Schüler zum Spielball in einem möglichen Überbietungswettbewerb der Länder werden. Dabei wurden die Schülerinnen und Schüler durch Distanzunterricht und Unterrichtsausfälle in den letzten Jahren schon stark belastet. Deswegen ist es richtig, dass der Gesetzentwurf darauf abzielt, dass es zu keinen weiteren Schulschließungen oder Unterrichtsausfällen mehr kommt. Gleichzeitig sind hierbei aber auch die Länder in der Pflicht, die möglichen Maßnahmen wie Maskenpflicht an Schulen, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, auch nur im äußersten Fall und als letztes Mittel von den Ländern erlassen werden, um den Ausfall von Präsenzunterricht oder Schulschließungen zu verhindern. Das erwarte ich von den Ländern.